Über uns
Wir sind ein Vermessungsbüro im Herzen Siegens und können unseren Kunden sämtliche Vermessungsleistungen anbieten, die sie rund um Ihr Grundstück benötigen.
Leistungsspektrum
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Arbeiten: Gebäudeeinmessung, Grenzvermessung, Ingenieurvermessung, amtlicher Lageplan, Teilungsvermessung.
Kontakt aufnehmen
Dipl.-Ing. Jens Holger Kringe
Tiergartenstr. 39 - 57072 Siegen
Telefon: 0271 - 55 3 70 oder 0271 - 55 3 79
E-Mail: info∂vermessung-kringe.de
Amtlicher Lageplan
Dipl.-Ing. Jens Holger Kringe
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Sie möchten ein Haus /eine Garage /einen Anbau errichten?
Damit Sie Ihr Bauvorhaben reibungslos realisieren können, benötigen Sie von uns folgende drei Leistungen:
1. Einen Lageplan
Um Ihr Bauvorhaben zu realisieren, müssen Sie eine Baugenehmigung bei der für sie zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen. Bauaufsichtsbehörde für die Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein ist der Landrat Untere Bauaufsichtsbehörde, mit Ausnahme der Städte Kreuztal, Netphen und Siegen, die eine eigene Bauaufsichtsbehörde haben.
Ein Teil der Baugenehmigung ist der Lageplan. Er gehört wie die Bauzeichnungen zu den Bauvorlagen. Man unterscheidet amtliche und nicht amtliche Lagepläne. Einen amtlichen Lageplan benötigen Sie von uns, wenn z.B. Baulasten auf Ihrem Grundstück ruhen oder auf Ihrem Baugrundstück Grenzüberbauungen von angrenzenden Grundstücken vorliegen.
Der Lageplan beinhaltet neben den Darstellungen der Flurkarte u.a. die rechtmäßigen Grenzen des Baugrundstücks, die Höhenlage des Grundstücks über NN sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans. Mit diesem Inhalt ist er eine unverzichtbare Planungsgrundlage für Ihren Entwurfverfasser.
2. Die Gebäudeabsteckung
Haben Sie eine Baugenehmigung erteilt bekommen, stecken wir Ihnen Ihr Bauvorhaben so auf Ihrem Grundstück ab, wie es genehmigt wurde. In der Regel wird das Gebäude von uns zweimal abgesteckt: Zunächst erfolgt eine Grobabsteckung für den Tiefbauer, der nach unseren Vorgaben die Baugrube aushebt. Ist die Baugrube fertig ausgeschachtet, nehmen wir die Feinabsteckung des Gebäudes vor, und zwar entweder direkt auf das vom Bauunternehmer aufgestellte Schnurgerüst oder mit dünnen Rohren in die Baugrube.
Das zuständige Bauaufsichtsamt erhält von uns automatisch eine Absteckungsskizze, die die erforderlichen Abstände zu den Grundstücksgrenzen dokumentiert.
3. Die Gebäudeeinmessung
Nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde, führen wir die katasteramtliche Gebäudeeinmessung aus, anhand der das Gebäude in die amtliche Flurkarte übernommen wird. Die amtliche Flurkarte ist eine wichtige Planungsgrundlage für alle öffentlichen und privaten (Bau-) Vorhaben und ist somit ein elementarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Pflicht zur Gebäudeeinmessung ergibt sich in NRW aus dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW*. Die Gebühren der Gebäudeeinmessung richten sich nach der gesetzlichen Kostenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure / Vermessungsingenieurinnen in NRW**, wobei die Gebührenhöhe nach den Normalherstellungskosten des Bauvorhabens ermittelt wird. Normalherstellungskosten sind keine Baukosten!

